Dr.med. R. Frank,  Dr.med.A. Jachtmann, Dr.med B. Nebelung, G. Salk,, I. Wendt, Chr. Baumgartner,
Dr. med. H. Wegner,   Dr. med. J. Meyer, Dr. med. M. O. Müller


Röntgendiagnostik


Röntgenstrahlen finden in der Medizin und in der Industrie Anwendung, weil man unter
die Oberfläche von Objekten schauen kann und so Information von ansonsten verborgenen
Strukturen – wie z.B. Knochen – erhalten kann.

   

                                        Die Hand von
Wilhelm Conrad Röntgens Frau
erste medizinische Anwendung!
Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf Menschen ist gesetzlich geregelt.
(→ §Strahlenschutzverordnung und §Röntgenverordnung).
 
Ihre Ärztin oder Arzt stellt dem Röntgenarzt eine Frage, die zur Klärung einer
angenommenen Erkrankung dienen soll. Der Röntgenarzt muss die Röntgenuntersuchung
daraufhin gegenüber anderen Verfahren begründen (rechtfertigen).
Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf Kinder wird besonders streng geprüft.
Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf Schwangere ist nicht zulässig, außer in
besonders begründeten Ausnahmen.


Bei folgenden Untersuchungen finden RÖNTGENSTRAHLEN Anwendung:



Es gibt einen Röntgenpass für Sie als Patient, in dem Sie sich bei uns Ihre
Untersuchung eintragen lassen können.
So können Sie vermeiden, dass Sie unnötig doppelt untersucht werden, und dass
dadurch unnötig Kosten verursacht werden.
 
Wenn Sie zu einer Kontrolle zu uns geschickt werden, aber woanders
vorher untersucht wurden: Bringen Sie uns bitte Ihre Voraufnahmen zum
Vergleich mit.
 
Damit Ihre Interessen optimal berücksichtigt werden, sollten Sie der Röntgenassistentin oder auf unserem Fragebogen unbedingt angeben,
warum Sie zur Röntgenuntersuchung kommen,
welche Beschwerden Sie haben,
seit wann – und welche wichtige Vor-Erkrankungen bei Ihnen bekannt sind.
 
Nach einer Röntgenuntersuchung müssen die Aufnahmen erst noch vom Arzt ausgewertet werden.
Die Auswertung wird sorgfältig erfolgen und braucht von daher Zeit! Ihr Arzt erhält hierüber einen Bericht zugestellt.
Üblicherweise wird ihr Arzt noch einmal das Untersuchungsergebnis mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls etwas zu einer folgenden Therapie sagen.
 
Der Röntgenarzt handelt nur im Auftrag Ihres Arztes und kann nur zu den Bildern Ihnen eine Auskunft geben, aber nicht zu einer Therapie.